Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/ oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
§ 1
Diese Provision beträgt bei:
a) An- und Verkauf von Wohnungseigentum, Haus- und Grundbesitz , berechnet vom vertraglich vereinbartem Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen; von Käufer und Verkäufer je 5,95% inkl. MwSt. Ein einseitiger Provisionsanspruch gegen den Käufer oder Verkäufer bedarf ausdrücklich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend, somit unwirksam.
b) Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und des (geplanten) Erbbauwerkes, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3,57% inkl. MwSt.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objekts, zahlbar vom Berechtigten 1,19% inkl. MwSt.
d) An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, für den Verkäufer und Käufer je 4,76% inkl. MwSt.
e) Bei Projekten/ Werklieferungsverträgen/ GU- Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3,57% inkl. MwSt.
§ 2
Vermietung/Verpachtung, zahlbar vom Vermieter
a) Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl.. MwSt.
b) Bei gewerblichen Mietverträgen: Bei einer Vertragsdauer bis zu fünf Jahren beträgt die Maklerprovision unabhängig von der Laufzeit des Vertrages 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
c) Bei einer Vertragsdauer von über fünf Jahren 4,76 Monatsmieten inkl. MwSt.
d) Dem Mieter eingeräumte Vertrags- oder Optionsrechte auf Verlängerung des Mietvertrages werden wie Vertragslaufzeiten (im Sinne der Ziffer b. und c.) behandelt.
§ 3
Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§ 4
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar mit Rechnungserteilung.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 5
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 6
Ein uns erteilter Alleinauftrag jeglicher gesetzlicher Form begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 1 Jahr. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 2 Wochen vor Auftragende, andernfalls verlängert sich der Alleinauftrag um 1 Monat. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben/ Rückschein zu erfolgen.
§ 7
Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber auf unser Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.
§ 8
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 9
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 10
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechts.
§ 11
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
Unsere Angebote erfolgen unter der Vorraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.
§ 12
Wir haben Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 652 Abs. 2 BGB unabhängig davon, ob ein Hauptvertrag zustande kommt oder nicht. Die Aufwendungen können sowohl nach tatsächlichem Aufwand (Fahrtkosten entsprechend der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit, Insertions-, Telefon-, Portoaufwand u. ä.) als auch pauschal abgerechnet werden.
§ 13
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
§ 14
a) Abweichungen von unseren „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Stand 01/2015